Marktgemeinde Würmla

Bürgerservice


Aufschließungskosten

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Würmla hat in seiner Sitzung am 25. März 2025 beschlossen:

Alle Bauverfahren von privaten Bauwerbern (erstmalige Aufschließung pro Grundstück), welche noch bis 31.05.2025 eingereicht werden, erhalten nach Vorlage der Fertigstellungsmeldung und einer Hauptwohnsitzmeldung € 2.000,-- Förderung.

Für Bauverfahren, welche ab dem 01.06.2025 eingereicht werden, verliert diese Regelung ihre Gültigkeit.

Der Bürgermeister





Erneuerbare Energien

Gefördert werden einmalig pro privaten Haushalt (Hauptwohnsitz) ab 01.06.2025:
Solaranlagen
Photovoltaikanlagen mit Speicher
Erdwärmeanlagen
Windräder
mit 10 % der Errichtungskosten bis maximal € 450,--, Auszahlung erfolgt in "Würmla Zehner"

Keine Förderung ab 01.06.2025 gibt es für:
Luftwärmepumpen
Photovoltaikanlagen ohne Speicher



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