Aufschließungskosten
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Würmla hat in seiner Sitzung am 25. März 2025 beschlossen:
Alle Bauverfahren von privaten Bauwerbern (erstmalige Aufschließung pro Grundstück), welche noch bis 31.05.2025 eingereicht werden, erhalten nach Vorlage der Fertigstellungsmeldung und einer Hauptwohnsitzmeldung € 2.000,-- Förderung.
Für Bauverfahren, welche ab dem 01.06.2025 eingereicht werden, verliert diese Regelung ihre Gültigkeit.
Der Bürgermeister