Marktgemeinde Würmla

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Auszahlung Gebührenbremse


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Der Nationalrat hat am 20. September 2023 das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse beschlossen.


Der Zweckzuschuss für gesamt Österreich beträgt € 150 Millionen.

Die Verteilung der Mittel vom Bund an die Länder richtet sich nach der Volkszahl. Der Anteil des Landes Niederösterreich beträgt insgesamt € 28.413.495,00.

Die Vergabe des vom Land NÖ erhaltenen Betrages an die Gemeinden sowie die Weitergabe dieses Zweckzuschusses durch die Gemeinden wurde mit Richtlinien der NÖ Landesregierung vom 23. Jänner 2024 geregelt. Unserer Gemeinde wurden € 26.307,00 zugesprochen, die es nun zu verteilen galt.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Würmla hat in der GR-Sitzung vom 18. Juni 2024 beschlossen, diesen gemäß BGBl. I Nr. 122/2023 an die gebührenpflichtigen Haushalte, für den Bereich Wasserversorgung (Bereitstellungsgebühr), aufzuteilen.

Der dadurch entstehende Betrag von € 40,29 wird bei der 3. Quartalsvorschreibung 2024 einmalig als Gutschrift gesondert ausgewiesen.








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