COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen wurde die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung erlassen.
Die Verordnung tritt mit Dienstag, 17. November 2020 in Kraft und mit Ablauf des 6. Dezember 2020 außer Kraft (Ausnahme bei Ausgangsregelungen).
Damit es zu keiner Überlastung unseres Gesundheitssystems kommt, war dieser Schritt zwingend nötig.
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
Ausgangsregelungen:
Die Ausgangsregelung wurde deutlich verschärft - diese gilt (wie beim ersten Lock-Down)
nunmehr 24 Stunden und nicht nur in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr des folgenden
Tages.
Die Ausgangsregelung gilt vorläufig nur bis einschließlich Donnerstag, 26. November 2020.
Es ist aber davon auszugehen, dass diese Regelung verlängert wird.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie der PDF
Seite: 1 und 2
Massenbeförderungsmittel
Hierbei hat es keine Änderungen gegeben. Weiterhin gilt die Ausnahme von der Ein-Meter-
Abstandspflicht für den Fall, dass aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und
Aussteigen die Einhaltung nicht möglich ist.
Arbeitsorte und Orte der beruflichen Tätigkeit
Neu ist, dass "beim Betreten von Arbeitsorten darauf zu achten ist, dass die berufliche Tätigkeit
vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber
und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen
finden". Die Verordnung empfiehlt daher Home-Office - eine Pflicht, selbst wenn es möglich
wäre, ergibt sich dadurch aber nicht.
Gastgewerbe
Strengere Regelungen gibt es in diesem Bereich
Abholung von Getränken und Speisen nur
zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr (zuvor 20.00 Uhr)], jedoch Lieferservices weiterhin rund um
die Uhr; zwecks Verhinderung von Menschenansammlungen vor Betriebsstätten dürfen
Speisen und Getränke nicht im Umkreis von 50 Metern um die Betriebsstätte konsumiert
werden.
Sportstätten, Veranstaltungen und Ausnahmen entnehmen Sie der PDF Seite 5 und 6.
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung - Häufig gestellte Fragen
Schulbetrieb ab dem 17. November 2020
und Kriterienliste WKO Betriebliche Beschränkungen finden Sie auf unserer COVID-19 Info Seite
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