Atzenbrugg





 

Hinweis zur Trinkwasser-Situation auf Grund Hochwasser


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Das Trinkwasser aus der Ortswasserleitung ist uneingeschränkt nutzbar!

Durch ausgiebige Regenfälle und Überschwemmungen können Brunnen und Quellen in ihrer Qualität nachteilig beeinträchtigt werden.

Überschwemmte Senkgruben und
Mistlagerstätten, oberflächliche Abschwemmungen und überfließende Kanalisationen
führen zu mikrobiologischen Belastungen.

Chemische Verunreinigungen im Einzugsgebiet von Trinkwasserspendern können durch
Aufschwimmen und Auslaufen von Öltanks oder überfluteten Chemikalienlagerstätten
auch die chemische Wasserqualität beeinträchtigen.

Erforderliche Maßnahmen bei Hochwasserereignissen

* Wenn Ihre Wasserversorgungsanlage über mehrere Wasserspender verfügt sollen
potentiell betroffene Brunnen vom Netz genommen werden, sofern die
Wasserversorgung mit anderen Wasserspendern aufrechterhalten werden kann!
* Dieses Wasser soll nicht getrunken werden:
* Wasser aus Wasserspendern, die offensichtlich überschwemmt wurden und bei
denen eine funktionstüchtige Dauerdesinfektion (z.B. UV-Desinfektion) nicht
gewährleistet ist.
* Wasser, das Trübungen, Geschmacks- oder Geruchsveränderungen erkennen lässt.
* Wasser, in das offensichtlich chemische Verunreinigungen gelangt sind.
* Die Wasserbezieher müssen informiert werden!
* Welches Wasser kann der Bevölkerung zum Trinken empfohlen werden?
Während der Zeit der Überschwemmungen:
* Im Zweifelsfalle sollte das Wasser nicht verwendet werden, weder zum
Trinken, Kochen oder Geschirr waschen. Nur Mineralwasser und andere Getränke
trinken.
* Besondere Vorsicht ist geboten bei der Zubereitung von Säuglingsnahrung, da
auch bei optisch unauffälligen Wasser nicht auszuschließen ist, dass es zu
Verunreinigungen durch Auswaschungen aus dem Boden (z.B. Nitrat) gekommen ist.
* Abkochen (mindestens 3-minütiges Abkochen bei Siedetemperatur) von
möglicherweise mikrobiologisch verunreinigten Wassers ist nur dann sinnvoll,
wenn keine Trübungen vorhanden sind und nicht mit chemischen Kontaminationen zu
rechnen ist.
* Im Problemfall sollte das Wasser nur mehr für Handwaschzwecke verwendet
werden.
* Die Wasserbezieher müssen informiert werden!

Bei Problemen mit der Trinkwasserversorgung steht Ihnen ein Hochwassernotdienst der
Abteilung Gesundheitswesen unter der Telefonnummer 02742 / 9005 - 11479 zur
Verfügung.

Weitere Informationen für Konsumenten von Trinkwasser bzw. für Betreiber von
Wasserversorgungsanlagen sowie zu Maßnahmen zur Sicherung des Trinkwassers in
Hochwassergebieten finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter:
Trinkwasserkontrolle

Die Wasserbezieher können auch auf diese Informationen hingewiesen werden!

Hinweis auf rechtliche Bestimmungen:
Gemäß den lebensmittelrechtlichen Vorgaben für Trinkwasserversorgungsanlagen ist der
Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, die Behörde bei Vorliegen
bestimmter Sachverhalte unverzüglich zu informieren.
Diese Sachverhalte sind:

* wenn das abgegebene Trinkwasser nicht den Anforderungen an die
Trinkwassersicherheit entspricht (beispielsweise wenn festgestellt wurde, dass das
Wasser nur mit Nutzungseinschränkungen wie Abkochen abgegeben werden darf),
* wenn bei der Wasserversorgungsanlage Umstände aufgefallen oder eingetreten
sind, welche den Betreiber erkennen lassen, dass das abgegebene Trinkwasser nicht
den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entsprechen wird oder sogar
möglicherweise die Gesundheit des Menschen schädigen kann (beispielsweise Defekt
einer Dauerdesinfektionsanlage, Eintritt von Oberflächenwasser in
Speicherbauwerke) oder
* wenn bei einer Trinkwasseruntersuchung ein oder mehrere Parameterwerte (im
Sinn von Grenzwerten) überschritten wurden.

Allfällige Meldungen können entweder online über die
Betreibermeldung erfolgen oder per E-Mail an die jeweils zuständige Außenstelle der Trinkwasseraufsicht der Abt. Gesundheitswesen gerichtet werden.



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